Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 04.10.2000 - 4 K 1289/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22892
VG Karlsruhe, 04.10.2000 - 4 K 1289/00 (https://dejure.org/2000,22892)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.10.2000 - 4 K 1289/00 (https://dejure.org/2000,22892)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 4 K 1289/00 (https://dejure.org/2000,22892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung und Verwertung von Baustoffen auf Asbestbasis; Einhaltung der für die Verwendung von Baustoffen auf Asbestbasis geltenden besonderen Einbaubedingungen und Schutzvorkehrungen; Beseitigung von Asbest als einzige ordnungsgemäße Abfallentsorgung; Konkrete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1999 - 10 S 2766/98

    Gewerbliche Abfälle - Abfallgemisch - Abfall zur Verwertung bzw zur Beseitigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.10.2000 - 4 K 1289/00
    Auch fiskalische Interessen können die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sowie insbesondere zum Gebühreninteresse des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 31.05.1999 - 10 S 2766/98 -, VBlBW 2000, 80, 84).

    Für die Zuordnung nach § 3 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 KrW-/AbfG ist es deshalb notwendig, möglicherweise aber auch ausreichend, dass der Abfallbesitzer konkrete Verwertungsmaßnahmen benennt oder zumindest die Möglichkeit einer zeitnahen Verwertung substantiiert aufzeigt (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 31.05.1999 - 10 S 2766/98 -, VBlBW 2000, 80, 82 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.10.2000 - 4 K 1289/00
    Abgesehen davon, dass die Antragstellerin auch mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung ohnehin rechnen musste, kann ein hiergegen gerichtetes Vorbringen auch noch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO hinreichend berücksichtigt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.08.1990, DÖV 1991, 167, u. v. 11.06.1990 sowie 07.01.1994, NVwZ-RR 1990, 561 u. 1995, 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1990 - 10 S 797/90

    Entbehrlichkeit der Anhörung bei Erlaß einer Sofortvollzugsanordnung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.10.2000 - 4 K 1289/00
    Abgesehen davon, dass die Antragstellerin auch mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung ohnehin rechnen musste, kann ein hiergegen gerichtetes Vorbringen auch noch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO hinreichend berücksichtigt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.08.1990, DÖV 1991, 167, u. v. 11.06.1990 sowie 07.01.1994, NVwZ-RR 1990, 561 u. 1995, 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1998 - 14 S 1037/98

    Bergbau: Verfüllung von Hohlräumen - Zweckbestimmung - Abgrenzung von Bergrecht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.10.2000 - 4 K 1289/00
    Letztlich kann auch ein etwaiges Entgelt, welches Dritte für die Übernahme des Abfalls zu zahlen bereit sind, von Bedeutung und daher in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen sein, wobei allerdings Streit darüber besteht, wie der Stellenwert dieses Faktors einzuschätzen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.10.1998 - 14 S 1037/98 -, Natur und Recht 1999, 336, m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 2508/00

    Asbesthaltiger Bauschutt; Überlassungspflicht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.10.2000 - 4 K 1289/00
    Die Antragstellerin hat am 01.09.2000 im Verfahren 4 K 2508/00 rechtzeitig Klage erhoben.
  • VG Stuttgart, 25.05.2000 - 13 K 5456/99

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung auf Überlassung asbestverseuchter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.10.2000 - 4 K 1289/00
    Zwar dürfte sich mit Blick auf den von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25.05.2000 - 13 K 5456/99 - die Annahme verbieten, die angefochtene Verfügung sei offensichtlich rechtmäßig.
  • VG Oldenburg, 09.01.2003 - 5 A 409/02

    Abfall; Abfall zur Beseitigung; Abfall zur Verwertung; Abfallbehandlung;

    Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ist zwar der Ansicht, dass derartige Abfälle wegen des Schadstoffpotentials grundsätzlich Abfälle zur Beseitigung seien (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 2000, 4 K 1289/00, V.n.b.).

    Ein Verbot des Inverkehrbringens derartiger Abfälle zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung lässt sich daher aus der genannten Ausnahmeregelung nicht herleiten (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 18. August 2000, 4 G 1608/00 (2) V.n.b.; geändert durch Beschluss des Hess. VGH vom 30. Oktober 2002, a.a.O.; andere Auffassung offenbar VG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Oktober 2000, 4 K 1289/00, V.n.b.).

    Der Einwand des Beklagten, unter ordnungsgemäßer Abfallentsorgung im Sinne der Chemikalienverbotsverordnung bzw. der Gefahrstoffverordnung sei nur die Beseitigung zu verstehen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Oktober 2000, a.a.O.) findet keine Grundlage im Gesetz.

  • VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 2508/00

    Asbesthaltiger Bauschutt; Überlassungspflicht

    Die Kammer hat durch Beschluss vom 04.10.2000 - 4 K 1289/00 - den Antrag der Klägerin, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die angefochtene Verfügung vom 21.02.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.08.2000 wiederherzustellen, abgelehnt.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, der Akten des Beklagten, der Widerspruchsakten des Regierungspräsidiums Karlsruhe und der Gerichtsakten 4 K 1289/00, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind, verwiesen.

    Die Kammer hat im Beschluss vom 04.10.2000 - 4 K 1289/00 - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Auffassung vertreten, das Regierungspräsidium habe mit guten Gründen angenommen, als ordnungsgemäße Abfallentsorgung i. S. von § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV sei nicht die Abfallentsorgung i. S. von § 3 Abs. 7 KrW-/AbfG, die auch die Verwertung umfasst, sondern nur die Abfallbeseitigung gemeint.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2005 - 7 LC 41/03

    Einbau asbesthaltiger Abfälle im Tagebau Delitzsch-Südwest; Pflicht zur

    Die Gegenansicht, der sich der Beklagte angeschlossen hat, verweist darauf, dass die Definition des § 3 Abs. 7 KrW-/AbfG keine Geltung für eine Rechtsnorm beanspruchen könne, die bereits vor dem Inkrafttreten des KrW-/AbfG erlassen worden sei, und plädiert für ein Verständnis des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV, das nur Vorgänge der Abfallbeseitigung vom Verkehrsverbot ausnimmt (VG Karlsruhe, Beschl. v. 04.10.2000 - 4 K 1289/00 -, NVwZ-RR 2002, 270 ; Frenz, KrW-/AbfG, 3. Aufl. 2002, § 5 Rn. 63; v. Köller, KrW-/AbfG, 1996, S. 68 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2001 - 9 G 3224/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs ; Durchsetzung

    Zwar gilt das Verbot des Inverkehrbringens § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV nicht für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung, jedoch ist damit nicht die Abfallentsorgung im umfassenden Sinne von § 3 Abs. 7 KrW-/AbfG gemeint, sondern nur die Abfallbeseitigung (VG Karlsruhe, Beschluss vom 04.10.2000, 4 K 1289/00, S. 3 f. d. amtl. Abdrucks; VG Kassel, Urteil vom 05.06.2001, a.a.O. S. 14 f.).
  • VG Kassel, 05.06.2001 - 7 E 284/00

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Einsammlung von Asbestzementabfällen; Begriff

    Das Gericht läßt es ausdrücklich dahingestellt, ob der Begriff der Abfallentsorgung in der ChemVerbotsV auch die Beseitigung umfaßt (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Beschl. v. 04.10.2000, - 4 K 1289/00 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht